Brunnenstraße 22

12345 Hithausen

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
07:55 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:20 Uhr
Dienstag
07:55 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:20 Uhr
Mittwoch
07:55 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:20 Uhr
Donnerstag
07:55 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:20 Uhr
Freitag
07:55 - 12:30 Uhr

An Ferien & Feiertagen ist die Schule grundsätzlich geschlossen. 

Allgemeine Infos

Nach der Landesverfassung von Baden-Württemberg und den geltenden Schulgesetzen besteht für alle Kinder - gleichgültig ob Inländer, Staatenlose oder Ausländer - die hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Schulpflicht, und zwar für den Bereich der Grundschule für alle Kinder, die bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich alle Kinder zur Grundschule anzumelden, die obige Voraussetzungen erfüllen.

Kinder, die zwischen dem 1. 7. und dem 30. 9. das 6. Lebensjahr vollenden, können von den Eltern zum Schulbesuch angemeldet werden.

Durch schriftliche Benachrichtigung des Einwohnermeldeamtes erfahren die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der Regel rechtzeitig, bei welcher Grundschule sie ihre Kinder anmelden, bzw. einschulen müssen.

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des gesamten Schulwesens. Sie umfasst vier Schuljahre. Die Aufgabe der Grundschule ist es, Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu vermitteln und die Schüler allmählich von den spielerischen Formen zu den schulischen Formen des Lehrens und Arbeitens hinzuführen. Dabei wird der Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schüler, aber auch der Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks besondere Beachtung geschenkt. Nach erfolgreichem Abschluss der vier Grundschuljahre erhalten die Kinder eine Bildungsempfehlung, in der ausgesagt wird, welche weiterführende Schule dem Kinde zum Besuch empfohlen wird und zwar die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium.

Stadt / Gemeinde