Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Musterstadt Hithausen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Beispiel, die Musterstadt Hithausen ist keine reale Kommune.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
    • abc
      • ded

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.11.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.11.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.