Glatteisgefahr durch Wintereinbruch
Die Musterstadt Hithausen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Beispiel, die Musterstadt Hithausen ist keine reale Kommune.
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 16.11.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.11.2023 überprüft.
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